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Der Vorstand
Die Freiwillige Feuerwehr als das Sicherheitsorgan der Gemeinde und der Feuerwehrverein sind grundsätzlich zwei absolut selbstständige Gebilde. Während die Freiwillige Feuerwehr sozusagen eine Einrichtung der Kommune zur Gewährleistung des (abwehrenden) Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes ist und auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts fußt, stellt der Feuerwehrverein einen Zusammenschluss von gleichgesinnten Personen auf dem Gebiet des privaten Vereinsrechts dar, die es sich zur Aufgabe gemacht haben den Brandschutz, den technischen Hilfsdienst und insbesondere die Menschen, die sich dieser Aufgabe ehrenamtlich verpflichtet haben, zu unterstützen. Das heißt, dass jede Person Vereinsmitglied werden kann, ohne Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten und eigentlich auch umgekehrt. Allerdings ist in der Praxis kaum eine Trennung spürbar, da beide Bereiche ohne einander nicht auskommen könnten. So bräuchte es keinen Förderverein, wenn keine Feuerwehr existieren würde und die Gemeinde andererseits könnte den finanziellen Aufwand bei der Unterhaltung ihrer Feuerwehr alleine nur schwer tragen. Während die Feuerwehr vom Kommando geleitet wird, ist der Vorstand das Leitungsorgan des Vereins (wie bei jedem anderen Verein auch). Der Vorstand unseres Feuerwehrvereins setzt sich aus
· dem Ersten Vorsitzenden,
zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden aus der Mitte aller Vereinsmitglieder des Feuerwehrvereins auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie leiten dann gemeinsam die laufenden Geschäfte des Feuerwehrvereins und halten den Kontakt zur Freiwilligen Feuerwehr (im Feuerwehrausschuss). Unterstützt werden die beiden Vorsitzenden durch den Schriftführer, welcher die Protokolle sämtlicher Sitzungen (Jahreshauptversammlung, Ausschusssitzung, etc.) fertigt und bei Bedarf im Schriftverkehr mit Ämtern oder Mitgliedern unterstützt und dem Kassier, der die Vereinskasse führt und Ein- und Ausgaben verbucht. Eine Besonderheit stellt der Jugendsprecher innerhalb des Vorstands dar. Er wird nämlich nicht durch alle Vereinsmitglieder gewählt, sondern nur durch die Jugendlichen. Er selbst muss auch Mitglied der Jugendfeuerwehr sein und darf zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben. Der Jugendsprecher wird auf der Jugendgruppenversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. |