"Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!"

So lautet der Wahlspruch, für den die Feuerwehr Burgwindheim seit nunmehr über 135 Jahren für Ihre Bürger und ihre Gäste einsteht!

Und das

An 365 Tagen im Jahr - Rund um die Uhr

- freiwillig
- unentgeltlich

Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?

Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind den folgenden drei Werken zu entnehmen:

1. Das Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
2. Das Bayrische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
3. Die Satzung der FF (erlassen durch die Gemeinde)

I. Pflichtaufgaben (Retten - Löschen - Bergen - Schützen)

1. Abwehrender Brandschutz

Die Gemeinde ist gemäß BayFwG zum Abwehren von Bränden, Brand- und Explosionsgefahren verpflichtet. Dazu stellt sie eine (meist) Freiwillige Feuerwehr auf. Die Bekämpfung von Bränden ist die ureigenste Aufgabe für die Feuerwehren (sozusagen ihre Existenzberechtigung) auch wenn die Anzahl der Brände nur noch zirka 1/3 der Einsatzzahlen ausmacht. Die heutige Bauweise von Gebäuden macht es notwendig das 95 % aller Brände im Innengriff bekämpft werden müssen / können. Das mindert einerseits Sachschäden (früher wäre das Haus komplette abgebrannt), erschwert jedoch die Löscharbeiten und erhöht das Risiko für die Einsatzkräfte. Aber auch Waldbrände und Flächenbrände, Brände von Kraftfahrzeugen, Mülltonnen (meist durch heiße Asche ausgelöst) hält die Feuerwehr in Atem.

2. Technische Hilfeleistung

Die Feuerwehr hat Technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, dass nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachwerte bedeutet. Als Einsätze bei Unglücks- oder Notfällen können in der Regel folgende Fälle angesehen werden:

  • Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen
  • Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse
  • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (z.B. Mineralölunfälle)
  • Hilfeleistungen bei Wassergefahren
  • Öffnen und verschließen von Räumen



3. Sicherheitswache

Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, wie z.B. Feuerwerken oder Motorsportveranstaltungen leistet die Feuerwehr Sicherheitswachen auf Anforderung des Veranstalters. Die durchführenden Feuerwehrdienstleistenden können somit im Schadensfall schnell Erstmaßnahmen einleiten.

4. Katastrophenhilfe

Zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehört auch der Katastrophenschutz. Dies ist allerdings keine gemeindliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Staates und wird auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) geleistet. Dabei handelt es sich in erster Linie um das gleiche Aufgabenspektrum, allerdings in weitaus größerem Umfang.

5. Amtshilfe

Amtshilfe setzt voraus, dass die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z.B. der Polizei) um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird und die Hilfeleistung nicht schon zu ihren eigenen Aufgaben gehört. Die Feuerwehr darf Amtshilfe nur leisten, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht ernsthaft gefährdet wird. Amtshilfefälle sind z.B. das Öffnen und Verschließen von Räumen für die Polizei oder Tragehilfe für den Rettungsdienst.

II. Freiwillige Aufgaben

1. First-Responder-Dienst

Die Feuerwehr leistet bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe (First-Responder-Einsätze) und verkürzt somit das therapiefreie Intervall zwischen Eintritt des Notfalles und Ankunft des Rettungsdienst.

2. Verkehrssicherungsdienst

Die Absicherung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum macht in unserer Feuerwehr einen großen Teil der Arbeit aus. Da Burgwindheim ein Wallfahrtsort ist, müssen sehr häufig Straßensperrungen und Umleitungen für Prozessionen und Umzüge errichtet werden.

3. Sonstige Dienstleistungen

Soweit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird, kann die Feuerwehr weitere Aufgaben für ihre Bürger übernehmen (freiwillige Dienstleistungen).