Der Feuerwehrausschuss - Das kombinierte Leitungsorgan

bildDie Gemeinden sind vom Gesetzgeber zur Aufstellung und Unterhaltung von schlagkräftigen Feuerwehren verpflichtet. Dieses Sicherheitsorgan ist für den Brandschutz und die technische Hilfe in Unglücksfällen aller Art auf dem Gemeindegebiet zuständig. Jede Gemeinde in Bayern unterhält dazu mindestens eine freiwillige Feuerwehr die direkt dem ersten Bürgermeister untersteht und vom Kommando geleitet wird. Dies ist auch bei uns in Burgwindheim so.

Die Werbung von Feuerwehrdienstleistenden für den aktiven Dienst in der gemeindlichen Feuerwehr, deren Betreuung bei ihrem freiwilligen, unbezahlbaren Dienst für ihre Bürger, aber auch die finanzielle Unterstützung der Gemeinde bei der Ausstattung der Feuerwehr sind Aufgaben, die sich die Feuerwehrvereine auf ihre Fahnen geschrieben haben. Die Führung dieser Fördervereine obliegt dem Vereinsvorstand.

Es stehen also de facto die behördliche Organisation "Freiwillige Feuerwehr Markt Burgwindheim" (öffentliches Sicherheitsrecht) und der Förderverein "Freiwillige Feuerwehr Markt Burgwindheim e.V." (Vereinsrecht) nebeneinander. Da aber beide Bereiche aufeinander angewiesen sind, um den Aufgaben der Feuerwehr wirksam gerecht werden zu können, wurde in Burgwindheim ein gemeinsamer Feuerwehrausschuss gegründet, der sowohl die Kräfte des Feuerwehrkommandos, als auch des Vereinsvorstandes vereint.

bild Der Feuerwehrausschuss tagt immer am letzten Freitag eines ungeraden Monats im Feuerwehrgerätehaus in der Siedlungsstraße. Er behandelt dabei alle Belange der Wehr und des Vereins. Dazu zählt die Organisation der Feuerwehr und des Vereins genau so, wie die Termin- und Ausbildungsplanung oder die Wartung der Gerätschaften, aber auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unserer Steigerwaldgemeinde. Sitzungsleiter ist im Normalfall der erste Vorsitzende des Feuerwehrvereins.